Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der World of Mountains GmbH

Liebe Gäste,


in unserem gemeinsamen Interesse halten wir in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die rechtlichen Grundlagen fest, die das Vertragsverhältnis, das durch eine Buchung bei World of Mountains GmbH i.G. genannt, zustande kommt, bestimmen sollen. 


Die bei unseren Reisebeschreibungen enthaltenen Informationen „Voraussetzungen“ sowie die Informationen zu den „Schwierigkeitsgraden“ sind wesentliche Bestandteile des Pauschalreisevertrages zwischen Ihnen und uns. Bitte prüfen Sie diese Informationen sorgfältig und vor allem selbstkritisch, bevor Sie sich für eine Buchung bei uns entscheiden. Darüber hinaus gelten die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB), in denen die beiderseitigen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zusammengefasst sind; sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Alle Preise, verstehen sich pro Person und in Euro (sofern nicht anders angeben). 


 
1. Wer kann an unseren Reisen teilnehmen?
An den Ausbildungskursen und Reisen von World of Mountains kann jeder teilnehmen, der sich gesund ist, den in der einzelnen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen sowie entsprechend der Ausrüstungsliste zur Reise oder zum Ausbildungskurs ausgerüstet ist. 
Unsere Guides sind jederzeit berechtigt, einem Teilnehmer, der erkennbar die Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Reise- oder Ausbildungsprogramm auszuschließen. World of Mountains versucht etwaige nicht genutzte Leistungen zu erstatten, es besteht jedoch kein Anspruch auf Erstattung von nicht genutzten Leistungen bei einem Reiseabbruch durch Ausschluss.  Wir raten allen Gästen, vor Antritt einer Reise oder eines Ausbildungskurses, insbesondere bei Reisen oder Ausbildungskursen mit einem Schwierigkeitsgrad höher als 2, einen Arzt zu konsultieren und eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen.
Bis zum 4. Tag vor Beginn einer Reise oder eines Ausbildungskurses kann ein Teilnehmer verlangen, dass an seiner Stelle eine Ersatzperson den Platz übernimmt, sofern die Ersatzperson den Erfordernissen der gebuchten Leistungen ebenfalls genügt und keine gesetzlichen Vorschriften oder andere Gründe entgegenstehen. Die Ersatzperson muss World of Mountains bis zum 4. Tag vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per Post, Fax oder E-Mail) übermittelt werden. Der Reisevertrag bleibt jedoch mit der ursprünglich gebuchten Person bestehen. Ersatzteilnehmer werden die Rechte aus dem Ursprungsvertrag (einschließlich Ersatzansprüche und Gewährleistung) eingeräumt. Tritt ein Ersatzteilnehmer den Reisevertrag ein, so haftet diese Person zusammen mit dem Ursprungsteilnehmer für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstandenen Mehrkosten (z.B. für namensgebundene Tickets, Eintritte, Fahrscheine) als Gesamtschuldner. World of Mountains erhebt für eine Teilnehmeränderung eine Servicegebühr in Höhe von 50€ pro Person.

 

2. Abschluss des Pauschalreisevertrag und Zahlungen
Mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung durch World of Mountains ist die Buchung für den Buchenden und für World of Mountains verbindlich.

  • Nach Zugang der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises sofort fällig. 
  • Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, in keinem Fall jedoch vor dem Zeitpunkt der Erreichung der Mindestteilnehmerzahl bei einer Gruppenreise (siehe Ziffer 5). 
  • Bei einer Buchung weniger als 30 Tage vor Anreise, ist der komplette Reisebetrag sofort fällig.
     

Die Zahlung kann per Banküberweisung oder Kreditkartenzahlung erfolgen. Die Reiseunterlagen werden nach Eingang des kompletten Betrages erstellt und versendet. Wird die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den oben festgelegten Fälligkeiten vorgenommen obwohl World of Mountains zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht der buchenden Person besteht, und der Vertragsteilnehmer den Zahlungsverzug zu vertreten hat, so ist World of Mountains  berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der gesetzten Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und der Vertragsteilnehmer die Rücktrittskosten (gemäß Ziffer 8) in Rechnung zu stellen.
Zudem weist World of Mountains darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). 

Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht).

 

3. Unsere Leistungen
Unsere Leistungen ergeben sich aus den Reisebeschreibungen auf der zum Unternehmen gehörenden Webseiten sowie anderen Veröffentlichungen von World of Mountains. Sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Es sei denn, mit dem Reiseteilnehmer wurde schriftlich etwas Abweichendes vereinbart. Nebenabreden, welche den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, müssen schriftlich festgehalten und durch World of Mountains bestätigt werden.
World of Mountains behält sich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Reiseausschreibung und/oder des Leistungsumfangs gedruckter Publikationen zu erklären. Reiseteilnehmer werden vor Buchung schriftlich darüber informiert. Die aktuellen Reisebeschreibungen und Leistungen entsprechen immer den auf der Webseite ausgeschriebenen Inhalten.
Änderungen oder Abweichungen vom ausgeschriebenen Programm während der Reise sind aufgrund des Charakters und Besonderheiten unserer Reisen und Ausbildungskurse jederzeit möglich. Straßen- oder Wetterverhältnisse, behördliche Vorgaben, Probleme z.B. mit lokalen Transportmitteln und viele andere Faktoren können dazu führen, dass der ausgeschrieben Verlauf einer Reise nicht garantiert werden kann. Die Reiseausschreibung stellt insofern auch nur den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf zu garantieren. 
Reiseteilnehmer mit einer Fluganreise, wird dringend empfohlen, die Flugplanung mit ausreichenden zeitlichen Reserven für die An- und Abreise vorzunehmen. Dies betrifft sowohl den Hinflug als auch den Rückflug.

Unsere Guides sind in der Regel Bergführer, Bergführerinnen, Bergwanderführerinnen, Bergwanderführer oder ähnlich qualifizierte Personen. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Die Guide-Einteilung in Reiseausschreibungen ist nicht verbindlich und kann sich jederzeit aus wichtigem Grund ändern. Ein Anspruch der Reiseteilnehmer auf einen bestimmten Guide besteht zu keiner Zeit. 
Persönlich benötigte Medikamente müssen selbst in ausreichender Menge mitgenommen werden. Falls Teilnehmer eine Reise aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig beenden bzw. die Reise unterbrochen werden muss und ohne, dass dies von World of Mountains zu vertreten ist, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Reiseteilnehmers. Wir empfehlen daher dringend eine Reisekrankenversicherung und eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen.

 

4. Reiseversicherungen
Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung (Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Verspätungsschutz, Personenschutz etc.), die eine ausreichende Deckung mit Abschluss des Reisevertrages bis zum Ende der Reise gewährleistet. -> Reiseversicherung

 

5. Mindestteilnehmerzahl
Ausbildungskurse und Reisen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die in der Reiseausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht worden ist. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist World of Mountains berechtigt, vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. 
Ein Rücktritt ist spätestens 
20 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
7 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
48 Stunden vor dem Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen, 
gegenüber dem Reiseteilnehmer zu erklären. 
Sollte es bereits früher ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann World of Mountains auch unverzüglich vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Wird eine Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reiseteilnehmer die geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Darüberhinausgehende Aufwendungen (z.B. Visabeschaffung, Hotelübernachtungen, Flug- oder Bahntickets) werden nicht erstattet. World of Mountains ist natürlich bemüht, selbst bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl die Reise durchzuführen, sofern dies wirtschaftlich zu vertreten ist. Wenn World of Mountains vom Rücktrittsrecht Gebrauch macht, ein Reiseteilnehmer dennoch die Durchführung der Reise wünscht, erstellen wir gerne ein neues Angebot und schließen einen neuen Reisevertrag zu aktualisierten Bedingungen, Leistungen und Preisen ab.  

 

6. Reisedokumente und Gesundheitsvorschriften
Reiseteilnehmer sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten der Reiseteilnehmer, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern es World of Mountains möglich ist, werden Reiseteilnehmer von wichtigen Änderungen vor Antritt der Reise informiert.

 

7. Leistungs- und Preisänderungen 
Änderungen von wesentlichen Leistungen des vereinbarten Pauschalreisevertrages, welche nach Vertragsschluss notwendig werden und von World of Mountains nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. World of Mountains ist verpflichtet, Reiseteilnehmer über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Reiseteilnehmer berechtigt, innerhalb einer von World of Mountains gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn diese durch World of Mountains angeboten wird. 
Reiseteilnehmer müssen auf die Mitteilung reagieren und eine der obigen Optionen annehmen. Reagieren Reiseteilnehmer gegenüber World of Mountains nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. 
World of Mountains behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder 
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern World of Mountains Reiseteilnehmer schriftlich über die Preiserhöhung und deren Gründe informiert und die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 
Eine Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach vorstehend 
a) kann World of Travel den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Einzelplatz bezogenen Erhöhung kann World of Travel Kunden den Differenzbetrag verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel von World of Travel anteilig geforderten, erhöhten Kosten für Treibstoffe oder andere Energieträger durch die Zahl der Reisenden geteilt. Den sich so für jede beförderte Person ergebende Differenzbetrag kann World of Travel von den Reisenden verlangen. 
Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben nach vorstehend 
b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag erhöht werden. 
Bei Erhöhung von Währungswechselkursen nach vorstehend 
c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für World of Travel erhöht hat. 
World of Travel ist verpflichtet, dem Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich nach vorstehend 
a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für World of Travel führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist die Überzahlung von World of Travel zu erstatten. World of Travel darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die evtl. entstandenen Verwaltungskosten abziehen, die Höhe der Kosten sind durch World of Travel nachzuweisen. 
Im Falle einer Änderung des Reisepreises nach Buchungsbestätigung hat World of Travel den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per Post, Fax oder E-Mail) zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht wirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 Prozent ist der Reiseteilnehmer berechtigt, innerhalb einer von World of Travel gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist 
entweder die Änderung anzunehmen 
oder kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten 
oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn World of Travel eine Ersatzreise angeboten hat. 
Reiseteilnehmer müssen auf die Mitteilung reagieren und eine der obigen Optionen annehmen. Reagieren Reiseteilnehmer gegenüber World of Mountains nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

 

8. Rücktritt von einer gebuchten Reise
Reisende können World of Travel jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per Post, Fax oder E-Mail) darüber informieren, dass der Reisende von der gebuchten Reise zurücktreten will. 
Tritt der Reisende vor Beginn der Reise zurück oder tritt der Reisende die Reise nicht an, so verliert World of Mountains den Anspruch auf Zahlung des Reisepreis. Stattdessen kann World of Mountains eine Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von World of Mountains zu verantworten ist. World of Mountains kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
World of Mountains hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung (Stornierung) und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des zu erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung (Stornierung) wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: Bei Rücktritt vor Reisebeginn

  • bis zum 31. Tag: 20%
  • ab 30. – 15. Tag: 50 %
  • ab 14. – 4. Tag: 70 %
  • ab dem 3. Tag: 90 %


Dem Reisenden bleibt es unbenommen, World of Mountains schriftlich nachzuweisen, dass dem Reisenden kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

Für einzelne Reisen können abweichende Stornobedingungen gelten. Diese sind bei den jeweiligen Reiseangeboten gesondert gekennzeichnet. 
Ist World of Mountains in der Folge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt.

 

9. Umbuchung einer gebuchten Reise
Ein Anspruch des Reisteilnehmers auf eine Umbuchung der bestätigten Leistung oder Reise besteht nicht.  Sollte auf Wunsch des Reisenden von World of Mountains dennoch eine Umbuchung vorgenommen werden, so wird neben den tatsächlich anfallenden Mehrkosten (z.B. für nicht erstattbare Leistungen) eine Umbuchungspauschale in Höhe von EUR 50,00 pro Reiseteilnehmer berechnet. Die Umbuchungspauschale wird auch geltend gemacht, wenn die Umbuchung zu einem niedrigeren Reisepreis führt.

 

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
World of Mountains kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn der Reiseteilnehmer sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Pauschalreisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von World of Mountains beruht.

 

Kündigt World of Mountains, so behält World of Mountains den Anspruch auf den vollen Reisepreis. World of Mountains muss jedoch den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen und dem Reisenden erstatten, sofern diese Ersparungen anfallen. 

 

11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind (z. B. Reiseabbruch, Ausschluss nach Ziffer 10), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch eine auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit berechtigte Gründe vorliegen, die dem Reisenden nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hatten. World of Mountains wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

12. Gewährleistung
Wird eine Pauschalreise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet World of Mountains innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Pauschalreisevertrag schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per Post, Fax oder E-Mail) kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reiseteilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, World of Mountains erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von World of Mountains verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt wird.

 

13. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von World of Mountain für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Pauschalreisepreis beschränkt.
Die deliktische Haftung von World of Mountains für Sachschäden, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reiseteilnehmer und Reise. Darüberhinausgehende Ansprüche in Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von den Beschränkungen unberührt.
World of Mountains haftet in gleicher Weise auch für seine Erfüllungsgehilfen. Ein Schadenersatzanspruch gegen World of Mountains ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
World of Mountains haftet nicht für Leistungsstörungen, Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit Leistungen, welche als Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Fahrten mit Seilbahnen, Sesselbahnen o. ä., Fahrten mit öffentlichen Transportmitteln im Straßenverkehr, Hotel- oder/und Hüttenübernachtungen, welche vor Ort vom Reiseteilnehmer direkt bezahlt werden), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich als vermittelte Leistung/Fremdleistung (unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Leistungsträger) , bzw. als vor Ort zu bezahlende Leistung gekennzeichnet wurden, so dass sie für den Reiseteilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der gebuchten Pauschalreise sind.

 

14. Mitwirkungspflicht
Der Reisende hat World of Mountains oder seinen Reisevermittler (z.B. Reisebüro), über den der Reisende die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Tourenbuch oder Voucher) nicht innerhalb der von World of Mountains mitgeteilten Frist ausgehändigt worden sind.
Guides, Agenturen und sonstige Leistungsträger sind nicht befugt und nicht von World of Mountains bevollmächtigt, vom Reisenden geltend gemachte Ansprüche mit Wirkung gegen World of Mountains anzuerkennen.
Der Teilnehmer eine Reise ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken sowie eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reiseteilnehmer ist insbesondere dazu verpflichtet, die Beanstandung von Mängeln unverzüglich der örtlichen Reiseleitung (Guide) zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung/Guide ist beauftragt, für sofortige Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist. Ist keine Reiseleitung oder Guide vor Ort und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel direkt World of Mountains zur Kenntnis zu bringen. Der Reiseteilnehmer kann jedoch auch die Anzeige eines Reisemangels seinem Reisevermittler (z.B. Reisebüro), über welchen die Pauschalreise gebucht wurde, zur Kenntnis bringen.
Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Reisemangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und/oder Schadenersatz nicht ein.
Sofern ein Reiseteilnehmer den Reisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels nach § 651l BGB kündigen möchte, hat er World of Mountains zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sein denn, die Abhilfe wird von World of Mountains verweigert oder die sofortige Abhilfe ist notwendig.

 

15. Erhöhtes Risiko im Alpinen Raum oder bei Auslandsreisen
Alle Reisen und Ausbildungskurse werden von World of Mountains gewissenhaft und professionell vorbereitet. Es kann aber keine Garantie für Gipfelbesteigungen oder für vom Reisenden persönlich vorgestellte sonstige Erfolge geben. Bei sämtlichen Ausbildungskursen, Führungen, Trekking- und Wanderreisen, Fahrradtouren ist zu beachten, dass gerade im alpinen Bereich, Reisen mir sportlichen Charakter, Aktivurlaub ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Steinschlag, Spaltensturz, Murenabgänge, Lawinenabgänge, Höhenkrankheit, Erfrierungen u.v.m.), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung der eingesetzten Guides nicht absolut reduziert und ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass in alpinen Regionen, vor allem in abgelegenen Gebieten, aufgrund logistischer oder auch technischer Schwierigkeiten teilweise ein nur eingeschränkter Rettungsdienst und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle zum Teil schwerwiegende Folgen haben können. Von jedem Reiseteilnehmer wird daher ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Reiseteilnehmer daher dringend empfohlen, sich mit den anfallenden Anforderungen und Risiken in dem von ihm gebuchten Reiseprogramm selbständig auseinanderzusetzen.

 

16. Informationen über Verbraucherstreitbeilegung 
Nach geltendem Recht ist World of Mountains verpflichtet, auf die nachfolgende Institution hinzuweisen: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucherschlichter.de. Für alle Pauschalreiseverträge, welche im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden: Europäische Online-Streitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/consumers/odr. Gleichzeitig informiert World of Mountains darüber, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt und auch nicht dazu verpflichtet ist.

 

17. Gerichtsstand
Der Reiseteilnehmer kann World of Mountains nur am Geschäftssitz verklagen. Für Klagen von World of Mountains gegen Reiseteilnehmer ist deren Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, die nach Abschluss des Pauschalreisevertrages den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist für den Gerichtsstand der Sitz von World of Mountains maßgeblich.

 

18. Reiseveranstalter und Kundengeldabsicherung 
Reiseveranstalter ist die World of Mountains GmbH, Weinsberger Str. 8, 74199 Untergruppenbach, ggf. unter Mitwirkung weiterer Veranstalter und Partner. Informationen zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreiseverträgen finden sich im Formblatt zur Pauschalreise. 
Die Kundengeldabsicherung (Versicherungsschein Nr.: 406 90 101115526) erfolgt über die R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: 0800 533-1112, Fax: 0611 533-4500, E-Mail: ruv@ruv.de

 

World of Mountains GmbH
Weinsberger Str. 8

74199 Untergruppenbach
Deutschland / Germany

USt-IdNr. folgt

 

Telefon: +49 7131 385 485 0
E-Mail: info@world-of-mountains.de


Stand: Mai 2024
 

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