Für EU- und EFTA-Staatsangehörige gilt in Luxemburg die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die im Krankheitsfall die Kostenübernahme und Rückerstattung regelt. Zuständig ist hierfür die Nationale Krankenkasse für Arbeiter (Caisse nationale d'assurance maladie des ouvriers). EHIC-Inhaber können bei Bedarf einen niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt ihrer Wahl aufsuchen. Allerdings müssen sie die Kosten für die Behandlung zunächst selbst tragen, bevor sie im Heimatland zurückerstattet werden können.
Wichtig zu beachten ist, dass die EHIC keinen Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland einschließt. Diese Leistung dürfen gesetzliche Krankenkassen nicht anbieten. Ein Rücktransport wird nur von privaten Reiseversicherungen bezahlt. Es wird daher empfohlen, für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die auch Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.